Prozess war nicht politisch motiviert: Chodorkowski erneut vor Europäischem Gerichtshof gescheitert

Der ehemalige Oligarch Michaeil Chodorkowski ist erneut vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Auch in seiner zweiten Klage gegen Russland befand das Gericht, dass das Verfahren gegen ihn nicht politisch begründet war.

Chodorkowski wird in den westlichen Medien immer als Freiheitskämpfer dargestellt, der gegen das „Putin-Regime“ kämpft. Ersteres ist Unsinn, letzteres nicht.

Chodorkowski geht es weder um Demokratie, noch um Freiheit. Ihm geht es um Macht und Geld. In den 1990er ist zum reichsten Oligarchen Russlands geworden, indem er sich mit – höflich ausgedrückt – fragwürdigen Methoden am Staat bereichert und wichtige Konzerne unter den Nagel gerissen hat. Seine Ölfirma Jukos war zeitweise der größte Ölkonzern Russlands. In den 1990er Jahren, als in Russland Anarchie und Mafia herrschten konnte sich niemand ein Vermögen aufbauen, der nicht nach den damaligen Mafia-Spielregeln gespielt hat.

Nachdem Putin an die Macht gekommen war, stand der damals junge Präsident vor einem Dilemma. Eigentlich hätte er alle Privatisierungen der Jelzin-Jahre rückgängig machen müssen, denn legal war da kaum etwas gelaufen. Aber dann hätte er auch alle ausländischen Investoren verschreckt, die zum Beispiel von einem Oligarchen ein vorher privatisiertes Grundstück gekauft und dort eine Fabrik gebaut hatten. Daher entschied sich Putin im Sommer 2000 für einen anderen Weg.

Er rief die Oligarchen im Kreml zusammen und verkündete vor laufenden Fernsehkameras, dass ab sofort andere Regeln gelten sollten: Ab sofort sollten die Oligarchen sich an Recht und Gesetz halten und vor allem Steuern zahlen. Im Gegenzug würde der Staat die Vergangenheit ruhen lassen. Damit war auch deutlich gesagt, dass diejenigen, die meinten, es könnte weitergehen, wie bisher, Besuch vom Staatsanwalt bekommen würden. Und da die 1990er von Verbrechen und Korruption durchsetzt waren, hätte jeder Praktikant der Staatsanwalt innerhalb von fünf Minuten etwas gefunden.

Die meisten Oligarchen haben sich daran gehalten, einige jedoch glaubten, sie könnten weiter machen, wie bisher. Das waren zum Beispiel Beresowski, der unter Jelzin sogar Chef der Präsidialverwaltung und damit ein wichtiger Strippenzieher gewesen ist, oder Gusinski, der seine Medien für einen Privatkrieg gegen die russische Regierung eingesetzt hat, um seine Pfründe zu retten. Beide mussten dann überstürzt das Land verlassen und verloren die größten Teile ihres Vermögens. Ein weiterer Schlaumeier war Chodorkowski, der sich unangreifbar machen wollte, indem er Teile seines Ölkonzerns an westliche Firmen verkaufen wollte.

Chodorkowski war aber so schlau, das Land zu verlassen und so wurde er verhaftet. Ihm wurde dann der Prozess wegen Steuerhinterziehung, Betrug, Geldwäsche und anderen ähnlichen Delikten gemacht und er kam ins Gefängnis. Dagegen hat Chodorkowski sich gewehrt und ist zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 2011 in seinem Urteil zwar einige Dinge bemängelt, zum Beispiel die Haftbedingungen, aber im Kern wurde Chodorkowskis Klage abgewiesen: Der Gerichtshof bestätigte, dass der russische Staat korrekt gehandelt hat, als er Chodorkowski angeklagt hat und fand auch nicht, dass das Verfahren politisch motiviert war. Er bestätigte der Verbrechen von Chodorkowski.

Chodorkowski, der in den westlichen Medien für seinen Kampf gegen Putin gefeierte Saubermann, ist laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte ein zu Recht verurteilter Betrüger, Geldwäscher und Steuerhinterzieher. Das muss man im Hinterkopf haben, wenn man etwas über ihn liest.

Chodorkowski hat aber noch ein weiteres Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angestrengt. Diese Mal ging es um sein Berufungsverfahren in Russland. Heute hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Urteil gefällt. Und wieder hat der Gerichtshof zwar einige Mängel festgestellt, aber im Kern wurde Chodorkowskis Klage auch dieses Mal abgewiesen. Der Gerichtshof bestätigte erneut, dass es sich nicht um ein politisch motiviertes Verfahren gehandelt und mehr noch: Der Gerichtshof bescheinigte den Richtern sogar ausdrücklich absolut unabhängig gewesen zu sein:

„Der Gerichtshof stellte jedoch einstimmig keinen Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 1 über die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Richters und keinen Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 2 (Unschuldsvermutung) in Bezug auf Kommentare des damaligen Premierministers Wladimir Putin während des Prozesses fest.“

Darüber werden wir in den deutschen „Qualitätsmedien“ wohl nur wenig hören, denn dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erstens das Urteil gegen den „Freiheitskämpfer“ Chodorkowski bestätigt und zweitens Russland in diesem hochbrisanten Fall auch noch unabhängige Richter bescheinigt, will so gar nicht in das vom Westen gewollte Narrativ des Unrechtsstaates Russland passen.

Stattdessen werden die Medien auch weiterhin Chodorkowski unterstützen, der mit Millionenbeträgen eigene Medien in Russland finanziert, die seinen Krieg gegen Putin weiterführen (und das auch dürfen, ohne vom bösen russischen Staat behindert zu werden). Auch werden wir weiterhin im Westen kaum etwas davon hören, dass Chodorkowski Navalny und Pussy Riot mit finanziert oder dass er mit seinem Dossier Center in London auch schon mal versucht, sich in die europäische Politik einzumischen. Das prominenteste Beispiel in Deutschland dafür war 2019 der „Fall Frohnmaier„, der ausschließlich auf Informationen des Dossier Center fußte, die sich auch noch als gefälscht herausgestellt haben.

Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

7 Antworten

  1. Ich habe mir vor einigen Jahren auf der ebenfalls durch antirussische Propaganda und Zensur auffallenden – nach eigenen Angaben – „überparteilichen“ Plattform abgeordnetenwatch.de die Mühe gemacht und die Chordokowski-Bewunderin Marie-Luise Beck (Grüne) gefragt, ob sie denn bestätigen könne, dass Chordokowski sein Vermögen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erworben habe.
    Auf die Antwort warte ich noch heute! Das sagt im Grunde alles! Der Kerl hat sich auf Kosten der Allgemeinheit schamlos bereichert und wie Thomas schreibt, wer in den 90ern in Russland Oligarch geworden ist, kann das nur erreicht haben, in dem er sich den mafiösen Strukturen angeschlossen und mit den Wölfen geheult hat! Ein Schwerstverbrecher, aber da ist er im Westen unter seinesgleichen!

    1. Chodorkowski hat sich ja nicht einfach nur bereichert. Die Art, wie er zu seinen Firmen gekommen ist, läßt sich in zwei Begriffe fassen: Korruption und Amtsmißbrauch.

      Er war in der Regierung Jelzin nämlich selbst tätig, und dort zeitweise stellvertretender Minister für Brennstoffe und Energie. Er war maßgeblich an der Organisation der Privatisierungen unter Jelzin beteiligt – und schacherte dabei seiner eigenen Bank, der Menatep, die Ölfirma Jukos weit unter Wert zu. Später gab er seinen Posten bei der Bank auf und wechselte an die Spitze von Jukos.

  2. Der siebte Absatz enthält eine veritablen Flüchtigkeitsfehler und es müsste wohl heißen: „Chodorkowski war aber NICHT (!) so schlau, das Land zu verlassen und so wurde er verhaftet.“ ,-)

  3. Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte befand das Moskauer Verfahren, gegen das sich die Beschwerde richtete, allerdings zugleich auch kritikwürdig. Die Einleitung seiner sechsseitigen Pressemitteilung formuliert zusammenfassend:

    „Der Fall Khodorkovskiy und Lebedev gegen Russland (Nr. 2) (Klageschriften 51111/07 und 42757/07) betraf den zweiten Prozess gegen die ehemaligen Yukos-Manager Mikhail Khodorkovskiy und Platon Lebedev.

    In seinem heutigen Kammerurteil1 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig fest, dass das Recht der Kläger auf ein faires Verfahren gemäß Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben c und d der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt wurde, weil der Richter der Verteidigung die Vernehmung von Zeugen der Anklage und der Verteidigung sowie die Vorlage wichtiger Sachverständigen- oder Entlastungsbeweise verweigerte.

    Der Gerichtshof stellte jedoch einstimmig fest, dass weder ein Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 1 (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Richters) noch ein Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 2 (Unschuldsvermutung) in Bezug auf die Äußerungen des damaligen Ministerpräsidenten Wladimir Putin während des Prozesses vorliegt.

    Mit fünf gegen zwei Stimmen stellte der Gerichtshof fest, dass die Kläger unter Verstoß gegen Artikel 7 (keine Strafe ohne Gesetz) unter einer unvorhersehbaren Anwendung des Strafrechts zu ihrem Nachteil gelitten haben. Der Gerichtshof stellte einstimmig fest, dass eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Privat- und Familienleben) vorlag, da die Kläger während ihrer Untersuchungshaft keine langfristigen Familienbesuche erhalten hatten.

    Der Gerichtshof stellte einstimmig fest, dass die Beschwerden der Beschwerdeführer nach Artikel 18 (Beschränkung der Anwendung von Rechtseinschränkungen) in Verbindung mit den Artikeln 6 und 7 und Artikel 4 des Protokolls Nr. 7 (Recht, nicht zweimal verurteilt oder bestraft zu werden) nicht geprüft werden müssen und dass keine Verletzung von Artikel 18 in Verbindung mit Artikel 8 vorliegt.“

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