Rechtsstaat in Deutschland

Covid-Maßnahmen: Wenn der Regierung Gerichtsurteile nicht gefallen, wird das Gericht verändert

Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einige kritische Urteile zu den Corona-Maßnahmen gefällt hat, wurde das Gericht umorganisiert. Offensichtlich will die Regierung solche Urteile in Zukunft vermeiden.

Am 16. Dezember hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die 2G-Regelung im Einzelhandel in Niedersachsen aufgehoben, nachdem es auch vorher schon gegen einzelne Corona-Maßnahmen entschieden hat. Das war der Regierung anscheinend ein Dorn im Auge und daher hat sie das Gericht umorganisiert und einen neuen Senat geschaffen, womit es die Zuständigkeit für Corona-Fragen dem bisherigen Senat entzogen hat.

Am 21. Dezember hat das Gericht in einer Pressemeldung mitgeteilt, dass es einen neuen, den 14. Senat geschaffen hat, der unter anderem für das Gesundheitsrecht zuständig ist, das vorher beim 13. Senat angesiedelt war. Die Vermutung, dass das mit den „nicht gewollten“ Urteilen zu den Corona-Maßnahmen zusammenhängt, ist nicht aus der Luft gegriffen. Auch „Rundblick Niedersachsen“ hat seinem Artikel darüber die Überschrift „Neue „Corona-Richter“ beim OVG Lüneburg: Umstrittener 13. Senat gibt Zuständigkeit ab“ gegeben.

„Rundblick Niedersachsen“ ist nicht einfach irgendein Blog, das Portal ist auf die niedersächsische Politik spezialisiert und wird von Abgeordneten und anderen Politikern gelesen. Man kann es getrost als treu gegenüber dem Mainstream und als in Niedersachsen bestens informiert bezeichnen. Gegründet wurde es von Niedersachsenmetall.

Offensichtlich will die Politik mit dem Umbau des Oberverwaltungsgerichts in Zukunft so „unglückliche“ Urteile in Corona-Fragen vermeiden.

Unabhängige Justiz in Deutschland?

Leser des Anti-Spiegel wissen, dass ich Deutschland nicht als Rechtsstaat bezeichne, weil die Justiz in Deutschland nicht unabhängig ist von der Regierung. Das ist keine Verschwörungstheorie, das hat der Europäische Gerichtshof 2019 festgestellt. Details dazu inklusive Link zu dem Urteil finden Sie hier.

Der Grund ist das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Paragraf 146 des Gesetzes lautet:

„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“

Und wer der Vorgesetzte des Staatsanwaltes ist, regelt Paragraf 147 GVG: Es sind die jeweiligen Justizminister.

Wie ausgiebig die Justizminister von diesem Weisungsrecht Gebrauch machen und den Staatsanwaltschaften vorschreiben, in welchen Fällen sie ermitteln dürfen und in welchen nicht, habe ich immer wieder aufgezeigt. Und es ist ja auch kein Geheimnis, denn jeder kennt die Barschel-Affäre. Damals durfte die Lübecker Staatsanwaltschaft nicht ermitteln, weil der schleswig-holsteinische Justizminister es ihr untersagt hat.

Der Trick in Strafverfahren ist also, dass die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln darf, wenn die Politik es nicht wünscht. Und wenn die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln darf, kann sie auch keine Klage erheben und der Fall landet nicht vor Gericht.

So wird der von der Regierung unabhängige Rechtsstaat in Deutschland ausgehebelt. Wenn die Politik es nicht wünscht, dann gibt es keine Strafverfolgung bei Straftaten.

Die Unabhängigkeit der Richter

Im Gegensatz zu deutschen Staatsanwälten sind die Richter in Deutschland jedoch dem Gesetz zufolge unabhängig. Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass man auch deren Unabhängigkeit in der Praxis aushebeln kann, indem man ihnen zum Beispiel zu verstehen gibt, dass es ihrer Karriere nicht förderlich sein könnte, wenn sie in einem bestimmten, politisch brisanten Fall das „falsche“ Urteil fällen. Aber ein sturer Richter könnte das trotzdem tun.

So ein Beispiel für sture Richter scheint der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zu sein, denn die dortigen Richter haben so unbeirrt gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung entschieden, dass man sich wohl nur noch damit zu helfen wusste, ihnen die Zuständigkeit für dieses Thema zu entziehen. Ich bin bereit, darauf zu wetten, dass der nun neu eingerichtete und für den Themenkomplex Corona zuständige 14. Senat genau weiß, wie seine Urteile auszusehen haben. Ob ich damit falsch liege, werden wir in den nächsten Wochen und Monaten sehen.

So funktioniert der Rechtsstaat in Deutschland.

Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

34 Antworten

  1. …und ausgerechnet „D“ meckert gegen Polen wegen staatlicher Einmischung in die Justiz….. 😤😤

    Recht und Gesetz sind in (fast ganz) „europa“ nicht das Papier mehr wert, worauf es geschrieben steht… 😡

    1. Ja, natürlich – „haltet den Dieb“ schreit der Dieb.

      Die gesamte Atmosphäre in Deutschland ist so stickig und widerlich geworden, daß ich überhaupt nicht mehr aus dem Haus gehen mag.

      Ich bin sehr froh, daß ich nicht mehr in der Stadt lebe; nach Weihnachten werde ich Kroatien und Ungarn abklappern, seit heute (Rausschmiß aus dem Supermarkt, weil ich dort ohne Fttp – Maske unterwegs war, wohl gemerkt mit med. Maske) weiß ich definitiv, daß ich dieses Land verlassen muß.

      Stefan Zweig hat sich mit 62 Jahren nach seiner Flucht aus Deutschland in Brasilien selbst vergiftet; ich möchte noch ein paar Jahre frei atmen.

        1. Tja, nach englisch, frz., ital., spanisch und russisch muß ich mich jetzt noch mit ungarisch herumschlagen (kroatisch ist weniger das Problem, die slawischen Sprachen ähneln sich); aber andererseits ist es auch schon wieder lustig. Außerdem sind die Ungarn höflicher als die Doitschländer, da wird noch allerseits mit Jo napot, kivanök begrüßt (Guten Tag, wünsche ich Ihnen), was man in „hallo“-Land vergessen kann.

          Was das Kleingeld angeht – es ist ja zum Ausgeben da, hast völlig recht, das letzte Hemd hat bekanntlich keine Taschen.

        1. Jeder, der das so sieht, hat meinen vollen Respekt – ich habe dazu keine Lust mehr, die kritische Masse sowie die Verfestigung der diktatorischen Zustände und der gleichzeitigen Massenverblödung ist überschritten, ein fallendes Messer soll man nicht halten.

          Ich war früher einer der größten Patrioten, denke ich zumindest; so habe ich stets den Verlust der Ostgebiete bedauert – heute sage ich jedem Polen ins Gesicht, daß ich froh bin, daß Schlesien und Pommern
          ein neues Zuhause gefunden haben, denn diese schönen Landschaften werden weder versiffen, noch islamisiert noch vernegern.

          Im Sommer war ich Kaliningrad (von Königsberg ist da wirklich nichts mehr übrig, wenn man von einem Villenviertel mal absieht) – Russen, soweit das Auge schaut, kam mir ganz natürlich vor.

  2. Noch etwas mehr als 4 Monate bis zum 1. April. Dann werden sie amtlich mitteilen, dass alles ein grosser Schabernack, eine Gaudi ein Spass war. Und mit Scham errötetem Teint unter den eigens dafür verteilten Narrenkappen werden wir unsere glorreiche Befreiung zurück zur Normalität feiern. Das wird schön.

  3. Schön, dass es nun endlich alles sehr offensichtlich wird, wenn man es denn sehen möchte.

    – Meinungs- und Pressefreiheit
    – Gewaltenteilung
    – Rechtsstaat
    – Unabhängige überparteiliche Qualitätsmedien
    – Demokratie
    – etc…
    – pp…

    Alles ist nur reine Makulatur im „Wertewesten“.

    1. Das waren alles IMMER schon bloß Privilegien, der Herrscher Dynastien, die SIE uns nun wider Entzogen haben. Wenn ich Rechte haben soll, so brauche ich auch die Machtmittel, um meine Rechte wahrnehmen zu können.

      1. Was für ein Schnulli – bis Mitte der Neunziger Jahre haben wir hier recht frei gelebt; man konnte sagen was man wollte, reisen wie man wollte, das Leben war leicht und angenehm.

        Und weiß du überhaupt was eine Dynastie ist ? Die gab es in den Imperien, bei den Romanovs, Hohenzollern und Habsburgern; die haben für kontinuierliche Politik gesorgt, die brauchten nicht nach ihrer Wiederwahl zu blinzeln und in der deutschen Geschichte gab es niemals eine freiere Gesellschaft als im zweiten Kaiserreich.

  4. Anfang-Mitte der 30er-Jahre hat man hierzulande teilweise auch noch geglaubt „das gehe bald wieder vorbei…“. Das Ende ist bekannt.
    Mal sehen wann bei uns jetzt der Moment kommt. Die Gründe NICHT auszuwandern werden täglich weniger…

  5. Am 10.12.2021 haben Steinmeier, Scholz und Lauterbach ein Gesetz unterzeichnet, welches, gestaffelt bis zum 01.01. 2023 Einschränkungen hinsichtlich des Rechts der körperlichen Unversehrtheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung und der Versammlungsfreiheit vorsieht! Es übersteigt mein Vorstellungsvermögen, dass dies nicht mit den Recht beugenden Richtern am BVG wie S. Harbarth mit CDU-Parteibuch zuvor abgeklärt wurde, dass auch ein derart unsäglicher Verfassungsbruch, der schwerste Menschenrechtsverletzungen wie Feldversuche mit Impfstoffen am Menschen für rechtens erklärt!

          1. Das ist übliches Beamtendeutsch, aber es steht eindeutig drin, dass das Recht der körperlichen Unversehrtheit eingeschränkt werden soll, ebenso wie die Unverletzlichkeit der Wohnung als auch die Versammlungsfreiheit!

    1. Die nicht souveränen Deutschen – deutsche Staatsangehörige – unterliegen bis zu einer Friedensregelung mit Deutschland der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik. (Überleitungsvertrag – Neunter Teil – Artikel 1 – hat weiterhin Gültigkeit)

      https://www.bundestag.de/resource/blob/414956/52aff2259e2e2ca57d71335748016458/wd-2-108-06-pdf-data.pdf

      Die „Friedensregelung mit Deutschland“ steht noch aus und deshalb unterliegen deutsche Staatsangehörige der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik, einem weisungsgebundenen Verwaltungskonstrukt der westlichen Siegermächte des WKII, mit einem genehmigten Grundgesetz.
      Folglich sind Staatsanwälte „weisungsgebunden“ und beim Grundgesetz schaut natürlich der Treuhänder auch nicht immer nach — und wenn vielleicht doch mal etwas vor Gericht nachgeschaut werden muss, lädt die Regierung die Verfassungsrichter auch schon mal zum Kaffeekränzchen ein.
      Deshalb sind Verfassungsklagen das Papier nicht wert, worauf sie formuliert wurden und damit steht und fällt der „Rechtsstaat“.
      Dazu sagte Papst Benedikt – ehemals Kardinal Ratzinger – im Bundestag :
      „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“

      https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/gastredner/benedict/rede-250244

  6. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit!

    https://unser-mitteleuropa.com/corona-impfung-anklage-vor-internationalem-strafgerichtshof-wegen-verbrechen-gegen-die-menschlichkeit/#comment-34190

    Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an.

    Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht.

    Verstöße gegen Nürnberger Kodex, Kriegsverbrechen und Co.

    Eine Gruppe, zu der auch der ehemalige Vizepräsident von Pfizer, Dr. Michael Yeadon, gehört, hat beim IStGH im Namen britischer Bürger Klage gegen Boris Johnson und britische Beamte, Bill und Melinda Gates, die Chefs großer Pharmaunternehmen, den Vorsitzenden des Weltwirtschaftsforums, Klaus Schwab, und andere wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingereicht.

    Die britische Gruppe, zu der auch ein Astrophysiker und ein Bestattungsunternehmer gehören, hat außerdem Dr. Anthony Fauci, Tedros Adhanom Ghebreyesus, den Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO), June Raine, die Leiterin der Regulierungsbehörde für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (MHRA), Dr. Radiv Shah, Präsident der Rockefeller Foundation, und Dr. Peter Daszak, Präsident der EcoHealth Alliance, als „verantwortlich für zahlreiche Verstöße gegen den Nürnberger Kodex, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression“ im Vereinigten Königreich und anderen Ländern

    Folgen der Corona-Politik ein Desaster

    Sie argumentieren, dass die Lockdowns unter dem Vorwand künstlich aufgeblähter Infektions- und Todeszahlen durch ein künstlich hergestelltes Virus erlassen wurden, und dass die experimentellen „Impfstoffe“ zu folgendem geführt haben:…UNBEDINGT ALLES LESEN !!

  7. Polizei setzt Pfefferspray bei Corona-Spaziergang in Koblenz ein

    An alle Widerstandskämpfer und Mitstreiter!!!

    Aus Gründen die sich meinem Verständnis entziehen sind ab Montag zwar private Zusammenkünfte, selbst unter Geimpften auf zehn begrenzt, das „Versammlungsrecht“ ist davon allerdings nicht betroffen…

    UNSERE VERANSTALTUNG FINDET UNTER DEN GLEICHEN „BEDINGUNGEN“ STATT WIE LETZTE WOCHE!!!

    UND AB DA DANN JEDEN TAG!!!!! DAS IST JETZT DAS WICHTIGSTE!!! JEDEN TAG DEN MENSCHEN ZEIGEN DAS WIR UNS NICHT MEHR EINSPERREN LASSEN!!

    DIES IST EIN WICHTIGER SCHLÜSSELMOMENT!!!

    BITTE SETZT EUCH DAMIT AUSEINANDER!!!!
    ERNSTHAFT!!!

    DENKT DARÜBER NACH, BESPRECHT EUCH, WÄGT AB!!!! ICH WEIß WIE SCHWER DAS FÜR DEN EINEN ODER ANDEREN SCHEINT!!! DOCH DAS IST ES NICHT!!

    WIR SIND VIELE UND WERDEN TÄGLICH MEHR!!!! DURCH MENSCHEN WIE EUCH DIE IHR GESICHT ZEIGEN!! NUR MONTAGS IST IN DIESER PHASE ZU WENIG!!!

    JEDER TAG MEHR WERDEN MENSCHEN GESCHÄDIGT… UNSERE KINDER UNSERE FAMILIE UND FREUNDE!!!

    VERSTEHT MICH NICHT FALSCH!!!!! FRIEDLICH IST DAS GEBOT DER STUNDE!

    FRIEDLICH ABER BESTIMMT !!! – Bitte teilt es so oft ihr könnt !!

  8. WENN UNRECHT ZU RECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT !!

    Wo ist denn die Generalität der Bundeswehr, wo die Polizeiführung welche solche Sätze an Ihren Akademien lehrt ,aber genau Gegenteilig handelt ?

    ALSO MUSS DAS VOLK HANDELN !!!

  9. JACOB ROTHSCHILD: “COVID IST EIN GEHORSAMKEITSTRAINING”

    Aus dem Mund des Pferdes: „Für die Neue Weltordnung brauchten wir eine viel tiefere und dauerhafte Befolgung.

    „Wenn die überwältigende Mehrheit der Menschen nachgibt und Ihnen erlaubt, ihnen eine Substanz zu injizieren, die jeder freie und denkende Mensch wie Sie selbst ablehnen und ablehnen würde, ohne überhaupt zu wissen, um welche Substanzen es sich handelt, sondern im Vertrauen auf ihre Regierungen und unsere Mediennetzwerke, dann ist das mit Sicherheit der wichtigste Sieg, auf den unsere Struktur hoffen kann.“

  10. „Im Gegensatz zu deutschen Staatsanwälten sind die Richter in Deutschland jedoch dem Gesetz zufolge unabhängig“

    🤣…das mag auf dem Papier vllt so erscheinen,ebenso wie die Unabhängigkeit der Justiz im GG verankert wurde. Real schaut die Sache allerdings anders aus,denn im Gegensatz zur Unabhängigkeit der Richter in Italien,wo eine Richterkammer existiert die Richter ernennt und abberuft,wird dieses Prozeder in Deutschland durch Exikutive und Legislative betrieben…wird also durch Regierung und Parlament durchgeführt und diese Protagonisten achten strikt darauf,daß nur jene Richter zum ernannt werden und bleiben,die ihnen – der Regierung- nicht ans Bein pinkeln…Anspruch und Realität sind immer noch zwei verschiedene Paar Schuhe und beides klafft in Bezug auf Deutschlands Justiz real betrachtet ziemlich weit auseinander und wer der Politik ans Bein pinkelt wird ganz fix abgesägt siehe der Richter des Familiengericht Weimar oder Merkels Coup mit der Ernennung von Habarth zum obersten Verfassungsrichter.

  11. Interessant zu § 147 GVG ist das Plädoyer der Bundesrepublik in den Verfahren vor dem EuGH, als die deutsche Justiz für nicht unabhängig erklärt wurde:
    https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahmen-und-strategiepapiere-zum-urteil-des-eugh-vom-270519-az-c-50818-1/661388/anhang/Pldoyer.pdf

    Seite 5: „In der Praxis kommen solche Weisungen des Ministeriums zu einem konkreten Einzelfall nur äußerst selten vor!“

    Also ausgeschlossen ist es nicht.
    Auch ist die pauschale Behauptung „äußerst selten“ sehr dehnbar, wie wir in den letzten Jahren erfahren durften.
    Sind das 30 von 100.000 Verfahren (also m.E. äußerst selten) dann haben wir ja lernen dürfen, daß das sehr viel ist und zur Einschränkung der Grundrechte der 99.970 anderen ausreicht.

    Seite 6/7:
    „So heißt es z.B. in den Leitlinien zur Ausübung des Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften, die in Nordrhein Westfalen gelten:
    „Die Staatsanwälte unseres Landes sind inhaltlich unabhängig. Ihnen und nicht dem Justizministerium obliegt die Entscheidungshoheit über die Ermittlungen.“
    Nun werden Sie sich vielleicht fragen: Wie sieht es denn aus, wenn ein Staatsanwalt eine Weisung erhalten würde, die sich nicht an die gerade geschilderten Vorgaben hält? Müsste der Staatsanwalt sie trotzdem befolgen?
    Eine Weisung, die offenkundig oder in schwerwiegender Weise rechtswidrig ist, muss der Staatsanwalt nicht befolgen.“

    Ja wer keine Sanktionen von Vorgesetzten zu befürchten hat, dies kann von der Versagung von geplantem Urlaub über schlechtere Beurteilungen und damit Verhinderung von Beförderungen oder gleich Versetzungen gehen, der muss solche Anweisungen nicht beachten.

    Darüber hinaus sind die Staatsanwälte auch Beamte und damit ergibt sich bereits aus Art. 33 Abs. 5 GG die Bindung an solche rechtswidrigen Weisungen.
    Der Staatsanwalt kann (und sollte, aber auch das wirkt sich auf seine Beurteilung und damit sein berufliches Weiterkommen aus) dagegen remonstrieren, ausführen muß er die Weisung dennoch.

    Lediglich angestellte Staatsanwälte bräuchten eine solche Weisung nicht ausführen.
    Die Ausführungen der Bundesrepublik mißachten also das Grundgesetz.

    Seite 7/8:
    „In Sachsen haben die Parteien, die die Regierung bilden, in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie sich auf Bundesebene dafür einsetzen wollen, das Weisungsrecht des Justizministers in Einzelfällen abzuschaffen. Und in dem Koalitionsvertrag heißt es weiter: „Bis zur Abschaffung soll es in Sachsen grundsätzlich nicht ausgeübt werden.“ …
    „Schleswig-Holstein hat einen etwas anderen Weg als Sachsen gewählt. Dort setzt man auf Transparenz. Es wurde durch ein Landesgesetz festgelegt, dass Einzelfallweisungen des Justizministeriums nur in schriftlicher Form erteilt werden dürfen. Und es ist weiter geregelt, dass das Parlament über jede Einzelfallweisung des Ministeriums zu unterrichten ist.“

    Hier erkennt man den Unterschied zwischen Ost- und Westdeutschland.
    Während im Osten ein grundsätzliches Problem in § 147 GVG gesehen wird, meint der Westen, es genüge wenn man andere Politiker, die ggf. auch über § 147 GVG straffrei ausgehen könnten, darüber zu unterrichtet, daß man der Staatsanwaltschaft untersagt hat, tätig zu werden.
    Aber selbst Sachsen hat sich mit dem Wörtchen „grundsätzlich“ eine Hintertür offengelassen.
    Zu jedem Grundsatz gibt es Ausnahmen.

    Seite 8:
    „…in den mehr als 15 Jahren, in denen der Rahmenbeschluss Europäischer Haftbefehl nun in Kraft ist, ist kein Fall bekannt geworden, in dem es eine ministerielle Weisung in Bezug auf den Erlass eines Europäischen Haftbefehl gegeben hätte.“

    Wie viele unbekannte Fälle gab es denn?
    Aber das eine Weisung auf Erlaß eines Haftbefehls erfolgt, ist auch unwahrscheinlich.
    Eher dürfte das Gegenteil der Fall sein, also eine Weisung auf Unterlassen eines Haftbefehls.

    Unliebsame Personen werden sowieso nicht per Haftbefehl gesucht, sondern gleich liquidiert, wie die vielen in den letzten Jahren erschossenen angeblichen Terroristen zeigen, die nicht vergessen hatten, ihre Ausweispapiere mitzunehmen (was die wohl hätten aussagen können?).
    Dabei haben wir doch gerade in Kasachstan gesehen, daß wirkliche Terroristen das Gegenteil machen, nämlich ihre Identität verschleiern und deshalb sogar ihre Toten mitnehmen bzw. aus Leichenhäusern holen.

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