„Fall Strache“: Staatsanwalt sieht keinen Hinweis auf Straftat, deutsche Medien berichten das Gegenteil
Die Medienkampagne im „Fall Strache“ reißt nicht ab. Heute zeigt sich wieder die Absurdität der „Berichterstattung“.
Die Bildzeitung veröffentlichte heute ein Interview mit dem österreichischen Kanzler Kurz, über das sowohl deutsche, als auch russische Medien berichten. Die Schlagzeilen lauten überall sinngemäß „Kurz schließt strafrechtliche Konsequenzen nicht aus“.
Während allerdings die deutschen Medien diese Aussage von Kurz ausführlich zitieren, verheimlichen sie im Gegensatz zu den russischen Medien, dass die österreichische Staatsanwaltschaft bereits am Sonntagabend mitgeteilt hat, dass die von Spiegel und Süddeutscher Zeitung veröffentlichten Materialien keine Hinweise auf strafbares Verhalten gegeben haben. Nicht einmal für einen Anfangsverdacht reicht es aus, wie der ORF gemeldet hat.
Nun kann es sein, dass Herr Kurz sein Interview der Bild gegeben hat, als die Staatsanwaltschaft diese Meldung noch nicht herausgegeben hat. Andererseits ergibt sich nun eine denkwürdige „Koalition“ aus Staatsanwaltschaft und Strache, denn beide wollen eine Veröffentlichung des gesamten Videos erreichen, nur aus verschiedenen Gründen. Die Staatsanwaltschaft möchte überprüfen, ob das Video doch strafrechtlich relevante Dinge enthält und Strache möchte mit der Veröffentlichung beweisen, dass es genau die nicht gibt.
Allein: Die deutschen Medien verweigern die Herausgabe und der Spiegel hat das damit begründet, dass „private Plaudereien“ nicht in die Öffentlichkeit gehören. Das ist abstrus, denn die Teilnehmer der „privaten Plaudereien“ haben nichts dagegen, sie fordern es im Gegenteil sogar. Nur der Spiegel hat damit ein Problem. Warum, wenn das Video so belastend ist, wie der Spiegel behauptet? Oder hat er Angst, dass sich der Skandal bei einer Veröffentlichung des gesamten Videos in Luft auflöst?
Die Anwtort kennt bis auf weiteres nur der Spiegel, die Staatsanwaltschaft und Strache haben juristische Schritte angekündigt, um an das Video heranzukommen. Aber selbst wenn sie erfolgreich sind, die Mühlen der Justiz mahlen langsam und bis sie das Video haben, ist der „Skandal“ vergessen. So ging es auch Christian Wulff, der von den Medien mit Korruptionsvorwürfen, die wochenlang die Medien beherrschten, aus dem Amt gedrängt wurde. Als aber Gerichte feststellten, dass er sich nichts hat zu Schulden kommen lassen und ein Opfer einer Schmutzkampagne der Medien geworden ist, wurde darüber kaum berichtet, das Thema war tot und Wulff war auch politisch tot.
Scheinheilig sind jedoch die Aussagen deutscher Politiker dazu, vor allem von Herrn Maas. Als 2016 herauskam, dass Lobbyisten ein Treffen mit SPD-Ministern für 7.000 Euro „kaufen“ konnten, war Maas Justizminister und damit selbst betroffen von dem Skandal. Aber Maas hat der Staatsanwaltschaft untersagt, gegen ihn und seine SPD-Kollegen wegen des Verdachts der illegalen Parteienfinanzierung und des Verdachts auf Bestechlichkeit zu ermitteln, wozu der Justizminister als oberster Vorgesetzter der Staatsanwaltschaft gemäß §146 GVG das Recht hat. Absurd, aber so sind die deutschen Gesetze.
Vor diesem Hintergrund wird die Heuchelei deutscher Politiker, die gerade kamerawirksam in Schnappatmung verfallen, erst richtig offensichtlich, wenn der Spiegel Heiko Maas völlig unkommentiert sagen lässt, es gäbe einen „neuen Tiefpunkt der politischen Kultur“. So neu ist dieser Tiefpunkt nicht und vor drei Jahren hat die SPD mit dem „Rent-a-Minister“-Skandal die Messelatte für politische Tiefpunkte sehr hoch angesetzt.
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